Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mit jeder Anmeldung zu einer Veranstaltung der BRH Rettungshundestaffel Mittlerer Neckar e.V.  akzeptieren Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGBs“ genannt).

Diese AGBs regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der BRH Rettungshundestaffel Mittlerer Neckar e. V. (im Nachfolgenden RHS genannt)

Sie können diese AGBs jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, über unsere Homepage www.brh-schlierbach.info unter „AGB“ aufrufen, ausdrucken sowie herunterladen bzw. speichern.

§ 1 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Kurse, Seminare, Workshops, Aktivitäten und Veranstaltungen für Hund und Halter.

Eine Erfolgsgarantie kann nicht abgegeben werden, da der Erfolg maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung durch den/die Teilnehmer/in gegeben ist.

§ 2 Teilnahmevoraussetzung
Es können nur Hunde an den Angeboten der RHS teilnehmen, die über eine Grundimmunisierung (Welpen angemessen) verfügen. Die Vorlage des Impfpasses wird zum Nachweis gegebenenfalls benötigt.

Für jeden teilnehmenden Hund muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Die Versicherungspolice ist bei Bedarf vorzulegen.

Die RHS behält sich vor, Teilnehmer oder Hunde, ohne Angaben von Gründen, abzulehnen.

§ 3 Teilnahmeausschluss
Kranke Hunde sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Läufige Hündinnen nur nach Absprache.

§ 4 Vertrag/Anmeldung
Die Anmeldung kann nur schriftlich erfolgen.

Die Anmeldung gilt erst mit Eingang der Kursgebühr als verbindlich.

Mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung wird ein Vertrag zwischen der RHS und dem Teilnehmer geschlossen.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Organisator zustande.

Wir weisen darauf hin, dass sich das Wechseln der Person innerhalb einer Veranstaltung oder eines Kurses, nachteilig auf das zu erwerbende Wissen auswirken kann.

Mit der Anmeldung werden unsere AGBs und unsere Teilnahmebedingungen anerkannt.

§ 5 Zahlungsbedingungen
Mit der Anmeldung für Veranstaltungen ist die Zahlung der Gebühr fällig. Warten Sie hierzu bitte immer unsere Rechnung ab. Die Zahlung hat innerhalb 14 Tage bzw. zwei Wochen vor Veranstaltungs-/Leistungsbeginn ohne Abzug auf das angegebene Konto zu erfolgen. Rechnungserstellung erfolgt automatisch per Mail, kann aber auf Wunsch mit einer Zusatzgebühr von 0,80 € Porto per Post zugesandt werden.

Nicht enthalten sind Kosten für notwendiges Ausbildungsmaterial (Leine, Halsband, Leckerlies, Spielzeug, etc.)

§ 6 Rücktritt durch den Teilnehmer an Veranstaltungen
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Veranstaltung/Leistung zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Das Fernbleiben von der Leistung gilt nicht als Rücktritt.

Bei einem Rücktritt vor Veranstaltungs- und Leistungsbeginn kann die RHS ohne weiteren Nachweis folgende Stornierungskosten verlangen:

·        Bis 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung/Leistung 10% des Teilnahmebeitrages

·        Bis 1 Woche vor Beginn der Veranstaltung/Leistung 30% des Teilnahmebeitrages

·         Bei Rücktritt von weniger als 1 Woche vor Beginn bzw. Abbruch der Veranstaltung/Leistung 100% des Teilnahmebeitrages

·        Nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet

§ 7 Rücktritt durch die RHS
Wegen mangelnder Beteiligung, durch Ausfall des Ausbilders oder aus Gründen höherer Gewalt können Veranstaltungen/Leistungen abgesagt oder verschoben werden. In diesen Fällen werden bereits bezahlte Gebühren entsprechend der Zahl durchgeführter Veranstaltungstage und Leistungen anteilig bzw. in voller Höhe erstattet.

Der Rücktritt durch die RHS erfolgt mindestens 24 Stunden vor Veranstaltungs-/Leistungsbeginn.

Weitergehende Ansprüche gegen die RHS sind ausgeschlossen. Stört ein Teilnehmer die Veranstaltung oder widersetzt sich den Anweisungen des Ausbilders, so kann die RHS, diesen Kursteilnehmer aus der Trainingsstunde und weiteren Trainingseinheiten verweisen.

§ 8 Trainingszubehör

Wir weisen besonders darauf hin, dass wir den Einsatz von „Stachel-“ oder „Korallenhalsbändern“ absolut untersagen! Der Einsatz sogenannter „Kettengleiter“ oder „Gesundheitswürger“ ist ebenfalls nicht zulässig und hat zu unterbleiben! Sollte der Ausbilder für nötig erachten, dass ein Hund (ggf. vorläufig) nur mit Maulkorb am Training teilnimmt, so ist dieser Anordnung vom Hundebesitzer Folge zu leisten. Ein Maulkorb ist ein sinnvolles Hilfsmittel, das dem Hund mehr Freiheit und dem Hundeführer und dem Ausbilder mehr Sicherheit gibt.

§ 9 Haftung
Die RHS haftet nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche durch Teilnehmer oder deren Hunde verursacht werden.

Begleitpersonen der Teilnehmer sind durch den Teilnehmer über den bestehenden Haftungsausschluss hinzuweisen. Jede Teilnahme an den unterschiedlichen Aktivitäten der RHS erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko.

Die RHS übernimmt keine Haftung für Schäden, die von Dritten oder deren Hunden herbeigeführt werden. Die Teilnehmer haften für Schäden, die sie selbst oder ihr(e) Hund(e) verursacht haben.

Im Training ist den Anweisungen des Ausbilders Folge zu leisten. Für Schäden, die Ihnen durch Missachtung dieser AGBs oder der Anweisungen des Ausbilders entstehen, haften ausschließlich Sie selbst.

Für Schäden und Verletzungen die innerhalb einer Veranstaltung durch die Hunde der Ausbilder bzw. Ausbilderanweisungen verursacht werden, ist die RHS versichert inkl. Schäden an den auszubildenden Hunden durch Verschulden des Aussbilders.
Unter 18 Jahren ist die Teilnahme an Veranstaltungen nicht erlaubt.

§ 10 Bild- und Tonaufnahmen

Bild- und Tonaufnahmen während einer Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die RHS.

Der/die Teilnehmer/in erteilt der RHS seine/ihre ausdrückliche Genehmigung zur Bild- oder Tonaufnahme während einer Veranstaltung, sowie der uneingeschränkten Verwendung des aufgezeichneten Bild- und Tonmaterials zu Schulungszwecken und zur Öffentlichkeitsarbeit.

§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.